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   BVerwG, 16.05.1974 - I WB 209.72   

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BVerwG, 16.05.1974 - I WB 209.72 (https://dejure.org/1974,2190)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1974 - I WB 209.72 (https://dejure.org/1974,2190)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1974 - I WB 209.72 (https://dejure.org/1974,2190)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - I WB 209.72
    Er hätte ferner auf Grund seiner langjährigen Erfahrungen als Disziplinarvorgesetzter wissen müssen, daß die in der VBO zwingend vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden müssen und daß diese Fristen auch dann zu laufen beginnen, wenn sich ein Vorgesetzter bereit erklärt, von sich aus die Sache aufzugreifen und bei höheren Dienststellen für den Beschwerdeführer zu intervenieren (vgl. dazu BVerwG Beschluß vom 18. Dezember 1973 - I WB 186/72).

    Die dort getroffene Regelung, wonach es als unabwendbarer Zufall anzusehen ist, wenn eine Rechtsmittelbelehrung nicht oder unrichtig erteilt worden ist, gilt ebenfalls nur für Fälle, für die eine Rechtsmittelbelehrung gesetzlich vorgeschrieben ist (BVerwG Beschluß vom 18. Dezember 1973 - I WB 186/72).

  • BVerwG, 30.11.1972 - I WB 211.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - I WB 209.72
    Schließlich kommt auch eine entsprechende Anwendung des § 58 VwGO nicht in Betracht; denn § 7 WBO stellt insoweit für das Wehrbeschwerdeverfahren eine abschließende Regelung dar (BVerwG Beschluß vom 30. November 1972 - I WB 211/72).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90

    Behandlung eines Beschwerdeverfahrens gegen das einem Soldaten erstellte negative

    Die zumutbare und naheliegende Überlegung, daß die gesetzlichen Fristen weitgehend illusorisch wären, wenn sie durch zeitlich nicht begrenzte Vorgänge umgangen werden könnten, hat der Antragsteller offenbar nicht angestellt (BVerwG NZWehrr 1974, 185 f.).

    Die in der Wehrbeschwerdeordnung zwingend vorgeschriebenen Fristen beginnen auch dann zu laufen, wenn sich ein Vorgesetzter bereiterklärt, die Sache aufzugreifen und sich für den Beschwerdeführer zu verwenden (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. Dezember 1973 - 1 WB 186/72 - BVerwG NZWehrr 1974, 185 f.).

  • BVerwG, 29.10.1991 - 1 WB 62.91

    Wesentliche Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit - Annahme einer

    Die zumutbare und naheliegende Überlegung, daß die gesetzlichen Fristen weitgehend illusorisch wären, wenn sie durch zeitlich nicht begrenzte Vorgänge - wie Fragen nach der Überprüfbarkeit der als belastend empfundenen Maßnahmen - umgangen werden könnten, hat der Antragsteller offenbar nicht angestellt (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185 [f.]>).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 137.90

    Wehrbeschwerde - Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft - Teilnahme an

    Der Soldat darf sich nicht darauf verlassen, die Angelegenheit werde durch eine Intervention seiner Vorgesetzten in seinem Sinn geregelt (Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185>).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89

    Begriff des unabwendbaren Zufalls i.S. von § 7 Abs. 1 WBO

    Der Senat hat zunächst in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß ein unabwendbarer Zufall im Sinne von § 7 WBO nur dann gegeben ist, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. BVerwG NZWehrr 1974, 185; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 -, vom 31. Mai 1978 - 1 WB 180/76 - und vom 21. Juni 1978 - 1 WB 111/77).
  • BVerwG, 06.05.1975 - I WB 138.74

    Rechtsmittel

    Ein unabwendbarer Zufall im Sinne dieser Bestimmung ist nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (BVerwG NZWehrr 1974, 185; vgl. ferner Böttcher/Dau, WBO 2. Aufl. § 7 RdNr. 10).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 28.98

    Klage eines Soldaten gegen ein Stellenbesetzungsverfahren - Verstoß gegen die

    Ein unabwendbarer Zufall liegt nur vor, wenn der Soldat auch bei Anwendung der ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage war, die Frist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185>, Urteil vom 17. November 1995 - BVerwG 8 C 38.93 - m.w.N. und Beschluß vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 1 WB 66.97 -).
  • BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 148.91

    Unangemessene persönliche Behandlung durch den nächsthöheren

    Die zumutbare und naheliegende Überlegung, daß die gesetzlichen Fristen weitgehend illusorisch wären, wenn sie durch zeitlich nicht begrenzte Vorgänge - wie hier der zukünftige, zeitlich nicht vorhersehbare Erlaß eines Beschwerdebescheides durch einen anderen Vorgesetzten - umgangen werden könnten, hat der Antragsteller offenbar nicht angestellt (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185 [f.]>).
  • BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88

    Wehrbeschwerdesache - Soldat - Falsche Rechtsmittelbelehrung - Einhaltung der

    Vom Antragsteller, einem Stabsoffizier, mußte und durfte erwartet werden, daß er die Regeln der Wehrbeschwerdeordnung kennt bzw. daß er sich darüber Kenntnis verschafft (Böttcher/Dau, a.a.O. § 7 RdNr. 12; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 4. März 1976 - 1 WB 102/75 - BVerwG NZWehrr 1974, 185).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 90.99

    Versäumung der Beschwerdefrist

    Ein unabwendbarer Zufall im Sinne dieser Vorschrift liegt dann vor, wenn der Soldat auch bei Anwendung der ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage war, die Frist einzuhalten (Beschlüsse vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185> und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 8.99 - m.w.N., Urteil vom 17. November 1995 - BVerwG 8 C 38.93 - ).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 8.99

    Fristversäumung eines Antrags auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung

    Ein unabwendbarer Zufall liegt vor, wenn der Soldat auch bei Anwendung der ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage war, die Frist einzuhalten (Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185>, Urteil vom 17. November 1995 - BVerwG 8 C 38.93 - und Beschluß vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 1 WB 66.97 -).
  • BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 127.87

    Befreiung von einem Ausbildungsvorhaben aus gesundheitlichen Gründen -

  • BVerwG, 06.05.1981 - 1 WB 162.79

    Fachbereichswechsel - Hochschule der Bundeswehr

  • BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 49.93

    Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten -

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